Korrekter Umgang mit Geschäftspartnern
Es ist jegliches Handeln bzw. Verhalten zu unterlassen, welches bereits den Verdacht einer Korruption oder einer Marktbeeinflussung hervorrufen kann.
Wir von Schubert Tacke handeln nach den Grundsätzen des Fairplay. Der faire und respektvolle Umgang sowohl innerhalb des Unternehmens sowie gegenüber Kunden und Geschäftspartnern ist unsere oberste Prämisse. Das beinhaltet selbstverständlich auch die Einhaltung von Vorschriften und Gesetzen. Jede Art von Manipulation und Korruption, falscher Darstellung von Sachverhalten, Vertuschung von Sachverhalten, Nichteinhaltung von Geheimhaltungspflichten sowie die Aufforderung anderer zu einem solchen bzw. vergleichbaren unfairen Handeln wird von Schubert Tacke nicht toleriert und ist ausdrücklich untersagt.
Das Anbieten und Annehmen von Geschenken, Bewirtungen und anderer Aufmerksamkeiten ist nicht zulässig. Ausgenommen sind Aufmerksamkeiten von geringem finanziellen Aufwand, die sich in einem angemessenen Rahmen bewegen.
Hiermit sind gemeint, z.B.:
• Einladungen zu Geschäftsessen, die sich in einem üblichen angemessenen Rahmen halten,
• Einladungen zu allgemein wiederkehrenden branchentypischen Veranstaltungen (Jubiläen, Messen, Schulungen, Einweihungen etc.),
• kleine Geschenke (Kalender, Stifte, Blumen, etc.).
Das Anbieten oder Fordern von Barzahlungen ist ausnahmslos verboten. Gleiches gilt für Waren- und Tankgutscheine.
Jegliche Art von vertraglicher Leistung ist gegen Rechnung und Entgelt zu erbringen und muss einer angemessenen Höhe der vertraglichen Leistung entsprechen. Das Erbringen von Leistung gegen Leistung ist untersagt.
Im Falle von Unsicherheiten, ob ein bestimmtes Verhalten zulässig ist oder nicht, ist die Geschäftsführung zu informieren. Im Zweifel ist das Verhalten zu unterlassen!